Verwaiste Innenstädte, geschlossene Schule, strenge Kontaktbeschränkungen …
Was noch Anfang des Jahres als unvorstellbar galt, wurde innerhalb kürzester Zeit Realität. Auch wenn die menschliche Katastrophe bisher verhindert werden konnte, so hat die Corona-Pandemie unseren Rechtsstaat vor eine unerwartete Herausforderung gestellt. Nicht nur Verschwörungstheoretiker empfanden die Einschränkungen unserer elementaren Grund- und Freiheitsrechte als zu voreilig und zu intensiv. Auch wenn das nicht im unmittelbaren Zusammenhang zu Legal Tech steht, waren die teils hitzigen öffentlichen Debatten für uns Grund genug ein digitales online forum zu diesem Thema zu veranstalten.
Bei diesem online forum konnten wir dank unseres Schirmherrn Herrn Prof. Dr. Jan Henrik Klement hochkarätige Gäste begrüßen. So war beispielsweise der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg Volker Ellenberger zu Gast. Des Weiteren durften wir Prof. Dr. Christoph Gröpl, Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität des Saarlandes, sowie Prof. Dr. Kristian Fischer, Anwalt bei SZA Schilling, Zutt & Anschütz und Lehrbeauftragter an der Universität Mannheim begrüßen.
Moderator Daniel Buck eröffnete mit der Frage, inwiefern die aktuellen Corona-Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen noch verfassungsgemäß sind. Das Kernproblem in der Beurteilung dieser Frage sahen die Gäste einstimmig in der unklaren Sachlage. Die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen könne in der aktuellen Situation immer nur aus der ex-post Betrachtung abschließend festgestellt werden. Solange jedoch die tatsächliche Gefährlichkeit des Virus nur geschätzt und über den weiteren Verlauf der Pandemie nur spekuliert werden kann, sei die Justiz gefordert, die Informationen aus der Wissenschaft auszuwerten und ihre Urteile nach dem aktuellen Wissensstand zu fällen. Zwischen dem Gesundheitsschutz der Allgemeinheit und den Freiheitsgrundrechten Einzelner müsste sorgfältig abgewogen werden. Ein eindeutiges Schwarz und Weiss gäbe es in der aktuellen Lage nicht.
Alle Gäste attestierten unserem demokratischen Rechtsstaat, dass dieser sich in der Krise bewährt hätte. Für eine Verfassungsreform bestehe kein Anlass. Es sei nun aber Aufgabe der Politik, rückblickend eine verlässliche Aufarbeitung der Maßnahmen sicherzustellen.
Unter anderem wegen der fachlichen Expertise unserer Gäste bot die Diskussion eine sachliche und relevante Meinungsbildung. Interessant dürften für die über 120 Zuhörer auch die Beiträge von Volker Elllenberger gewesen sein. Als Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg gewährte er nicht nur Einblicke in die Entstehung der aktuellen Eilentscheidungen, sondern lieferte objektive Analysen der aktuellen Situation. Genau so spannend war die Perspektive von Herrn Professor Kristian Fischer. Als praktizierender Anwalt hatte er einen besonderen Blick auf die aktuelle Situation und wertete so die Diskussion auf.
Herrn Professor Klement und Herrn Professor Gröpl gelang es die Zuhörer mit ihrem hohen wissenschaftlichen Niveau zu beeindrucken. Professor Gröpl wies unter anderem auf den Vorteil unseres föderalen Systems hin. Die Kontrolle durch die Landesregierungen fördere den politischen Diskurs und bilde ein Gegengewicht zur Übermacht der Exekutive. Neben seiner differenzierten Sicht auf die öffentliche Debatte entstand auch durch die Möglichkeit für die Zuhörer selber Fragen zu stellen, eine interaktive Diskussion über juristische Zusammenhänge und politische Prozesse.
Wir haben uns sehr gefreut, mit einem so gelungenen Auftakt in unsere Veranstaltungsreihe starten zu dürfen und möchten uns auch nochmals ganz herzlich bei allen Gästen und Teilnehmern für die Unterstützung, Aufmerksamkeit und Anregungen bedanken. Ganz besonderer Dank geht an Herrn Prof. Dr. Klement für seine Schirmherrschaft bei dieser Veranstaltung.
Online Forum #1 - 25.05.2020
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